Ab dem 1. Januar 2017 steigt der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro auf 8,84 Euro. Dies hat Auswirkungen auf die Vergütung im Tarifgebiet Ost in der Zeitarbeit.
Der gesetzliche Mindestlohn, der im Jahr 2015 eingeführt wurde und nun erstmalig um vier Prozent erhöht wird, gilt über alle Branchen hinweg. Eine Abweichung nach unten war nur auf der Grundlage einer wirksamen Lohnuntergrenze in der Zeitarbeit möglich.