Ab dem 1. Januar 2017 steigt der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro auf 8,84 Euro. Dies hat Auswirkungen auf die Vergütung im Tarifgebiet Ost in der Zeitarbeit.
Der gesetzliche Mindestlohn, der im Jahr 2015 eingeführt wurde und nun erstmalig um vier Prozent erhöht wird, gilt über alle Branchen hinweg. Eine Abweichung nach unten war nur auf der Grundlage einer wirksamen Lohnuntergrenze in der Zeitarbeit möglich.
Was sich zum Jahreswechsel ändert
Mit Ablauf des Jahres endet die zweite Lohnuntergrenzen-Verordnung, womit die Grundlage für die Abweichung vom Mindestlohn entfällt. Gleichzeitig steigt der Mindestlohn, sodass dieser im Tarifgebiet Ost über den Löhnen der Entgeltgruppen 1 und 2 liegen wird.
Die Änderungen in Zahlen
Das aktuelle Mindeststundenentgelt in der Zeitarbeit für das Tarifgebiet Ost liegt in der Entgeltgruppe 1 bei 8,50 Euro und in der Entgeltgruppe 2 bei 8,66 Euro. Mit der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 8,84 Euro steigt also auch das Mindeststundenentgelt in diesen Entgeltgruppen auf 8,84 Euro.