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Neues AÜG passiert den Bundesrat

| Recht

Nachdem das Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) am 21. Oktober 2016 vom Bundestag verabschiedet wurde, passierte es letzte Woche am 25. November 2016 den Bundesrat. Am 1. April 2017 wird das Gesetz in Kraft treten.

Selbst der finale Gesetzestext hat hinsichtlich der praktischen Umsetzung noch Lücken und lässt Fragen offen. Der BAP ist derzeit mit anderen Verbänden und Institutionen bezüglich dieser Fragen in der Abstimmung.

Viele unserer Kunden fragen sich also weiterhin, welche konkreten Auswirkungen die Gesetzesänderung auf die Zusammenarbeit mit Maximum hat. Um Ihnen für den Moment, Antworten zu den wesentlichen Änderungen des AÜGs zu geben, hat der BAP auf 9 Seiten eine übersichtliche und informative Kundeninformation erstellt. Gern stellen wir Ihnen diese Kundeninformation hier zum Download bereit: bap_kundeninformation_aueg_reform_november2016