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Auf der BAP-Regionalkonferenz in Hannover, die der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister in Kooperation mit den Unternehmerverbänden Niedersachsen e.V. veranstaltete,  ging es am vergangenen Donnerstag um die neuen Rahmenbedingungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und die Konsequenzen für die unternehmerische Praxis.

Der Vortrag

Rund 200 Gäste – Personaldienstleister sowie Ansprechpartner aus ihren Kundenunternehmen – lauschten gespannt dem Vortrag „Notwendiger Arbeitnehmerschutz oder unnötige Bürokratie? Die Neuregelungen des ÄUG und ihre Auswirkungen auf Zeitarbeit und Werkverträge“ von Prof. Dr. Gregor Thüsing (Institut für Arbeitsrecht und Recht der Sozialen Sicherheit, Universität Bonn). Mit rhetorischer Brillanz brachte er auf den Punkt,  welche Fallstricke in den Neuerungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes lauern und welche Punkte zukünftig von Zeitarbeitsunternehmen und ihren Kunden besonders sorgfältig geprüft werden müssen.

Dabei wurde wieder mal sehr deutlich, dass das Gesetz in den entscheidenden Punkten wie dem Equal Pay und der Höchstüberlassungsdauer nur spärliche Antworten zur praktikablen Umsetzung bietet. Gerade die Höchstüberlassungsdauer werde auf den europarechtlichen Prüfstand kommen, so die Prognose des Arbeitsrechtlers. Hinsichtlich des Equal Pays werden in Zukunft die Arbeitsgerichte prüfen bzw. entscheiden müssen, ob tatsächlich das „richtige“ Entgelt gezahlt werde – sehr zur Kritik der Branche, die ohnehin der Meinung ist, dass sich Equal Pay und eine Höchstüberlassungsdauer ausschließe.

Die Stimmen dafür

Auch im zweiten Teil der Regionalkonferenz wurde deutlich, wie viel Konfliktpotenzial in dem neuen Gesetz steckt und vor allem in der Frage, welche Rolle der Zeitarbeitsbranche zugeschrieben wird. In der Diskussionsrunde, die Christoph Meinecke, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der UVN, führte, waren sich Kerstin Tack (SPD) und Uwe Lagosky (CDU), beide MdB und Mitglied des Ausschusses für Arbeit und Soziales, einig, dass die Zeitarbeit eine Zwischenlösung sein müsse, die Menschen in Arbeit zu bringen habe. Das oberste Ziel sei die Übernahme durch den Kunden.

Die Stimmen dagegen

Eine Meinung, die sowohl das Publikum, als auch Bastian Tau, BAP-Vorstandsmitglied und Geschäftsführer der Zeitarbeitsgesellschaft GmbH Hannover (ZAG), sowie Sebastian Lazay, BAP-Vizepräsident und Sprecher der Tarifkommission, absolut nicht teilten. Die Branche habe eben nicht nur eine Integrationsfunktion der Beschäftigten in den Arbeitsmarkt. Ganz im Gegenteil haben Personaldienstleister häufig auch ein persönliches Verhältnis zu ihren Angestellten, das über Jahre entstehe.  Die Zeitarbeitsfirmen bieten darüber hinaus eine passende Lösung für die flexiblen Anforderungen des modernen Arbeitsmarktes.

Die Neuregelungen des Gesetzes führen nicht nur auf Seiten der Personaldienstleister zu Verunsicherung. Auch ihre überbetrieblichen Mitarbeiter, die sich in langen Einsätzen befinden, verlieren aufgrund der neuen Höchstüberlassungsdauer zwangsweise ihren Arbeitsplatz. Und die Unternehmen fühlen sich in ihrer unternehmerischen Freiheit zunehmend eingeschränkt, wie im Anschluss in Gesprächen deutlich wurde.

Auch Andreas Henniger, Leiter der Abteilung Tarifrecht/-gestaltung in der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE), der im Großen und Ganzen zufrieden mit dem Gesetz ist, gab zu bedenken, dass die offenen Fragen  auch hinsichtlich der Praxistauglichkeit von Equal Pay schnellstens aus dem Weg geräumt werden müssten.

Der Ausblick

Schließlich bleibt zu sagen, dass sich die Politik und die Zeitarbeitsbranche weiterhin einig sind, sich uneinig zu sein. Es bleibt abzuwarten, was das neue Gesetz wirklich verbessert und die eigentlichen Begrüßungsworte von  Lutz Martens, BAP-Regionalsprecher Mitte und Geschäftsführer von Maximum Personalmanagement GmbH, bilden ebenso aussagekräftige Schlussworte: „Die Evaluierung des neuen Gesetzes erfolgt 2020 und wir müssen uns heute schon die Kriterien überlegen, nach denen das Gesetz als Erfolg gewertet werden kann oder nicht.“