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Personalvermittlung vs. Zeitarbeit

| Karriere | Hannover | Hamburg

Was ist eigentlich der Unterschied zwischen Personalvermittlung und Arbeitnehmerüberlassung/Zeitarbeit? Eine Frage, die viele unserer Bewerber beschäftigt. Im folgenden Beitrag bringen wir Licht ins Dunkel.

Arbeitnehmerüberlassung/Zeitarbeit

Mitarbeiter, die über Zeitarbeit starten, sind bei Maximum angestellt. Sie haben ihren Arbeitsvertrag mit Maximum und werden auch von uns entlohnt. Sie arbeiten jedoch bei unseren Kundenunternehmen, zum Beispiel bei der Musterfirma GmbH. Die Besonderheit ist, dass zwischen dem Mitarbeiter und dem Kunden keinerlei Vertragsverhältnis besteht.

Wiederum haben wir als Zeitarbeitsunternehmen mit dem Kundenunternehmen, der Musterfirma GmbH, einen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag.

Vorteile der Arbeitnehmerüberlassung/Zeitarbeit

  • Maximum ist Mitglied im BAP, sodass unsere Mitarbeiter mindestens nach Tarifvertrag bezahlt werden.
  • Auch bei uns sind im Arbeitsvertrag alle Sozialleistungen wie zum Beispiel die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall enthalten. Auch gibt es Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld.
  • Ein Drittel unsere Mitarbeiter wird von unseren Kunden übernommen.
  • Arbeitnehmerüberlassung bedeutet Sicherheit: Sollte ein Einsatz beim Kunden enden, bekommen unsere Mitarbeiter auch in Phasen der Überbrückung ihr festes Gehalt und wir bringen sie so schnell es geht wieder in einen neuen Einsatz.
  • Zeitarbeit bringt auch für unsere Mitarbeiter Flexibilität: Mit keinem anderen Arbeitsmodell können sie so flexibel in verschiedene Arbeitsfelder und Unternehmen „reinschnuppern“, um herauszufinden, welche Stelle, aber auch welches Unternehmen am besten zu ihnen passt und in welchem Bereich sie  Ihren beruflichen Werdegang sehen.

Personalvermittlung

Im Gegensatz zu der Arbeitnehmerüberlassung handelt es sich bei der Personalvermittlung um ein direktes Arbeitsverhältnis mit unseren Kundenunternehmen. Wir als Personalvermittler suchen passende Kandidaten und schlagen diese bei unseren Kunden vor. Der Arbeitsvertrag entsteht dann zwischen Mitarbeiter und Kundenunternehmen. Maximum ist lediglich als Vermittler tätig.